Patientenleitfaden

1. Schritt:
Eine Anschlussheilbehandlung kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen. Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser beiden Möglichkeiten. Informationen zur ambulanten Rehabilitation erhalten Sie bei Frau Pohl und Herrn Baetzel. 

2. Schritt:
Je nachdem bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, stehen für Sie mehrere Rehabilitationszentren zur Verfügung. Wir haben für Sie eine Liste einiger Krankenkassen mit den jeweiligen zur Auswahl stehenden Rehabilitationszentren zusammengestellt. Sollte Ihre Krankenkasse nicht aufgelistet sein, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Kostenträger über die Ihnen zur Verfügung stehenden Rehabilitationseinrichtungen.

3. Schritt:

Wenn Sie noch berufstätig sind und noch keine Rente beantragt haben, läuft Ihre Rehabilitationsmaßnahme über Ihren Rentenversicherungsträger zwecks Erhaltung der Berufsfähigkeit (dies gilt auch für 100% Privatversicherte). Ihr Rentenversicherungsträger weist Ihnen eine geeignete Rehaeinrichtung zu. Bitte informieren Sie sich, wo Sie rentenversichert sind (Deutsche Rentenversicherung Bund, ehem. BfA, oder Deutsche Rentenversicherung Rheinland, ehem. LVA) und halten Sie Ihre Rentenversicherungsnummer bereit (kostenloses Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: 0800/100048070). Die Krankenversicherung trägt die Kosten, wenn der Rententräger nicht mehr zuständig ist. 

4. Schritt:
Bitte füllen Sie mit den obigen Informationen den vorliegenden Anschlussheilbehandlungsantrag aus und senden ihn unterschrieben an das AHB-Büro. Bei Fragen steht Ihnen Frau Pohl und Herr Baetzel gerne telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie dabei die Sprechstundenzeiten.