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Gesundheits- und Krankenpflegeschule
1. Unser Schulteam
Unser Schulteam besteht aus drei hauptamtlichen Lehrern für Pflegeberufe:
Andreas Mertens (Schulleiter), Monika Rott (Lehrerin für
Pflegeberufe) und Mike Runge (Dipl.-Pflegewissenschaftler).
Alle drei sind ausgebildete Krankenschwestern bzw. Krankenpfleger mit jahrelanger Berufserfahrung, die sich über Studiengänge und Weiterbildungsmaßnahmen für den Lehrberuf qualifiziert haben.
Daneben unterstützen uns zahlreiche qualifizierte Fachdozenten mit viel Engagement und Freude am Unterrichten.
Unser gemeinsames Ziel ist es, Ihnen als Gesundheits- und Krankenpflegeschüler/innen eine Ausbildung auf hohem Qualitätsniveau, als Basis für eine professionelle und fachkompetente Pflege, anzubieten.
Andreas Mertens
(Schulleiter), Monika Rott (Lehrerin für Pflegeberufe), Mike Runge
(Dipl.-Pflegewissenschaftler)
2. Das Wohnheim
Für die Zeit der Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, ein Zimmer von ca. 12 - 16 qm innerhalb unseres 2003
neu gebauten Appartementhauses
zu mieten. Sie können wählen, ob Sie ein Zimmer in einem 2-Zimmer- oder 3-Zimmerappartement beziehen möchten.
Die Zimmer sind unmöbliert und können somit individuell eingerichtet werden. Jedes Appartement bietet eine eingerichtete Küche, Dusche und WC. Alle Zimmer sind mit Telefon und Kabelfernsehen ausgestattet.
Der Mietpreis (inklusive Nebenkosten) beträgt je nach Größe des Zimmers
225,00 Euro / Monat. Zur Anmietung muss eine Kaution von 2 Kaltmieten gezahlt werden.
Die Vermietung kann nur nach Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins gem. §25,II. WoBauG erfolgen. Die Brutto-Einkommensgrenze beträgt ca. 29.000,00 Euro / Jahr. Der WBS gem. den vorgenannten Daten kann beim Amt für Wohnungswesen, Wohnvermittlungsstelle,
Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln beantragt werden.
Für weitere Fragen und Zimmerreservierungen steht Ihnen gerne unsere Wirtschaftsleiterin
Frau Schloeßer zwischen 8.00 - 12.00 Uhr unter der Rufnummer 0221 / 8274-3346 zur Verfügung.
Sollten Sie Frau Schloeßer nicht über die angegebene Direktwahl erreichen, lassen Sie sich bitte mit ihr über die Telefonzentrale (Te. 0221 / 82740) verbinden.
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3. Ziele der Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Die Grundlage für die Ausbildung bildet das Krankenpflegegesetz vom
16. Juli 2003. Im II. Abschnitt "Ausbildung" dieses Gesetzes ist das Ausbildungsziel als ein für uns bindender und anzustrebender Soll- Zustand beschrieben. Dort steht:
"Die Ausbildung in der Gesundheit- und Krankenpflege soll Kompetenzen
zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere der Heilung, Erkennung und
Verhütung von Krankheiten vermitteln." (Ausbildungsziel).
Gemäß dieser gesetzlichen Vorgabe ist unser oberstes Ziel, Sie als
Schüler zu befähigen, die Patienten unter Berücksichtigung der neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse professionell und individuell zu pflegen. Dabei messen wir im Sinne dieser Qualifikation dem theoretischen Unterricht einen hohen Stellenwert zu. Er bildet für uns die Basis für Ihre praktische Ausbildung am Krankenbett. Uns ist es ein großes Anliegen, Sie zu fachlich
qualifizierten, selbstbewussten, kritischen und eigenverantwortlich handelnden Krankenpflegekräften auszubilden.
Es ist unser Anliegen, Ihnen eine Ausbildung zu ermöglichen, in welcher Sie individuell gefördert und begleitet werden. Als
Schüler unserer Schule sollen Sie an ihrer Ausbildung Freude haben und in ihrer Berufsmotivation Unterstützung finden.
"In der Ausbildung werden berufliche Weichen für die Zukunft
gestellt"! Diesem Motto fühlt sich unsere Schule verpflichtet.
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4. Ausbildung im Herzen von Köln
4.1 Schule und Unterrichtsräume
Unsere Schule befindet sich in attraktiver, zentrumsnaher Lage,
direkt am Rhein mit hohem Kultur- und Freizeitwert sowie
optimaler Verkehrsanbindung (DB-Bahnhof, Autobahn, S- und U-Bahn).
Ihre Dienstkleidung wird vom Haus gestellt und kostenfrei gereinigt. In der Cafeteria unseres Krankenhauses haben Sie
an allen Tagen Gelegenheit, kostengünstig
essen zu gehen.
Unsere Unterrichtsräume sind mit allen modernen Medien ausgestattet, mit deren Hilfe das Lernen für Sie anschaulich gestaltet und dadurch erleichtert werden kann. Für das Erlernen konkreter Pflegemaßnahmen nutzen wir unsere mit Krankenpflegebetten ausgestatteten Übungsräume. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Nutzung unseres Internetanschlusses an, um Ihnen mit Hilfe dieses modernen Informations- und Kommunikationssystems die Beschaffung aktuellster Informationen zu ermöglichen.
4.2 Gestaltung der theoretischen Ausbildung
Die theoretische Ausbildung ist ebenso wie die praktische Ausbildung im Krankenpflegegesetz geregelt. Dies schreibt 2300 theoretische Unterrichtsstunden
vor.
4.2.1 Fachübergreifender Unterricht
Die theoretische Ausbildung ist sehr anspruchsvoll und umfasst folgende Lernbereiche:
- Pflegerische Kernaufgaben
- Ausbildungs- und Berufssituation von Pflegenden
- Zielgruppen, Institutionen und Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit
- Gesundheits- und Krankenpflege bei bestimmten Patientengruppen
Lernbereich I "Pflegerische Kernaufgaben": Wie der Begriff bereits andeutet, dient dieser Lernbereich schwerpunktmäßig der umfassenden Qualifizierung für die Aufgaben, von denen angenommen wird, dass sie gegenwärtig und zukünftig den Kern pflegeberuflichen Handelns ausmachen, und zwar: Aktivierend und/oder kompensierend pflegen; bei der medizinischen Diagnostik und Therapie assistieren und in Notfällen handeln; Gespräche führen, beraten und anleiten; Organisieren, planen und dokumentieren; Menschen in besonderen Lebenssituationen oder mit spezifischen Belastungen betreuen.
Lernbereich II "Ausbildungs- und Berufssituation von Pflegenden": Im Mittelpunkt dieses Lernbereichs steht die berufliche und persönliche Situation der Schülerinnen und Schüler. Hierbei geht es zum einen um ihre Rolle "als Lernende bzw. Auszubildende", also um Themen, die vom "sozialen Lernen" über die "Einführung in die praktische Ausbildung" bis hin zur "persönlichen Gesunderhaltung" reichen. Zum zweiten geht es um die Rolle der Schülerinnen und Schüler als "Angehörige der Pflegeberufe", die anhand von Themen wie beispielsweise "Grundfragen und Modelle beruflichen Pflegens", "Ethische Herausforderungen an Pflegende", "Pflege als Wissenschaft" beleuchtet wird. Zum dritten sollen ausgewählte Themen dazu beitragen, die Situation der Schülerinnen und Schüler "als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen" in das Blickfeld zu nehmen. Viertens gibt es einen Teilbereich, in dem die Situation der Schülerinnen und Schüler als "Betroffene schwieriger sozialer Situationen" ausdrücklich thematisiert wird, z.B. im Blick auf "Macht und Hierarchie", "Helfen und Hilflos-Sein", "Angst und Wut", "Ekel und Scham".
Lernbereich III "Zielgruppen, Institutionen und Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit": Der Schwerpunkt des Teilbereichs "Zielgruppen pflegerischer Arbeit" liegt in der Auseinandersetzung mit der psychischen, sozialen, kulturellen sowie gesellschaftlichen und ökonomischen Situation junger und alter, kranker und behinderter Menschen. Bei den "Institutionen und Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit" steht die Bearbeitung struktureller und politischer Fragen nicht nur in bezug auf das Gesundheits- und Sozialsystem, sondern auch bezogen auf das staatliche und ökologische Umfeld im Vordergrund.
Lernbereich IV "Gesundheits- und Krankenpflege bei bestimmten Patientengruppen": Dieser Lernbereich dient im wesentlichen dazu, am Beispiel ausgewählter Patientengruppen die im Lernbereich I vermittelten Qualifikationen zu vertiefen und zu erweitern. Das heißt, die "pflegerischen Kernaufgaben" werden hier aus einem neuen Blickwinkel nochmals beleuchtet und um gesundheits- und kranken- bzw. gesundheits- und kinderkrankenpflegespezifische Besonderheiten ergänzt.
4.2.2 Zeitliche Gestaltung des theoretischen Unterrichts
Das erste Ausbildungsjahr beginnt mit einem mehrwöchigen Einführungsblock.
Im Anschluss daran findet ihr erster Einsatz auf Station statt. Im weiteren Verlauf haben sie über das erste Ausbildungsjahr verteilt
Studienwochen, so dass ein kontinuierlicher Kontakt zur Schule bleibt und ihr theoretisches Wissen ständig erweitert wird. Nach jeweils einer Blockphase haben sie auf der Station die Möglichkeit, ihr neu erlerntes Wissen in die Praxis umzusetzen.
Im zweiten (= Mittelkurs) und dritten (= Oberkurs) Ausbildungsjahr wird diese Ausbildungsstruktur beibehalten.
4.2.3 Überprüfung Ihrer Lernerfolge
Unser Anliegen ist es, sie zu fachkompetenten und qualifizierten Gesundheits- und Krankenpflegekräften auszubilden.
Aus diesem Grund, aber auch im Hinblick auf das staatliche Examen führen wir innerhalb der drei Jahre Ausbildungszeit in regelmäßigen Abständen Lernerfolgskontrollen in Form von Klausuren und mündlichen Prüfungen durch.
Uns ist es wichtig, ihnen ausreichend Gelegenheit zu geben, ihren eigenen Leistungsstand zu überprüfen und sie optimal auf die Anforderungen des staatlichen Examens vorzubereiten.
4.2.4 Das staatliche Examen
Das staatliche Examen besteht aus drei Prüfungsteilen:
- Schriftliche Prüfung:
über 3 Tage
- Praktische Prüfung:
Im Rahmen der praktischen Prüfung müssen zwei Patienten von Ihnen über sechs Stunden hinweg versorgt werden. Während der Prüfungszeit werden Sie von einer Unterrichtskraft und einer examinierten
Gesundheits- und Krankenpflegekraft beobachtet.
- Mündliche Prüfung
4.3 Gestaltung der praktischen Ausbildung
Die praktische Ausbildung ist ebenso wie die theoretische Ausbildung im Krankenpflegegesetz geregelt und umfasst mindestens
2500 Stunden.
Die Arbeitszeiten gestalten sich wie folgt: Frühdienst von 6.00 Uhr bis 13.45
Uhr, Spätdienst von 12.45 Uhr bis 20.30 Uhr. Innerhalb von 14 Tagen haben Sie ein Wochenende plus einen zusätzlichen Tag frei. Während der drei Jahre Ausbildung lernen Sie innerhalb von sechs Nächten die Tätigkeiten während eines Nachtdienstes kennen.
Um Ihnen ein breitgefächertes Spektrum der möglichen Arbeitsfelder
einer
Krankenpflegekraft anbieten zu können, werden Sie unter anderem in
folgenden Bereichen unseres Hauses ausgebildet:
- Innere Medizin
- allgemeine Chirurgie
(insbes. Bauch- und Gefäßchirurgie)
- Orthopädie
- Unfallchirurgie
- Rheumatologie
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- Augenheilkunde
- Pädiatrie (Kinderheilkunde)
- Ambulantes Operieren
- Ambulante Rehabilitation
- Interdisziplinäre Ambulanz
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Spezielle Einsätze wie zum Beispiel in der Gynäkologie und der Psychiatrie
finden in benachbarten Kliniken statt, die Sie problemlos mit
öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.
Für das Arbeitsfeld "Häusliche Krankenpflege" arbeiten wir mit zahlreichen
"Sozialstationen" oder "ambulanten Pflegediensten" zusammen, welche Sie in der pflegerischen Versorgung von Menschen in ihrem häuslichen Umfeld einführen und anleiten.
Als zusätzliches Ausbildungsangebot bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen
Einsatz in einer
Funktionsabteilung zu erleben. Dazu können Sie auswählen, ob Sie
in der Operationsabteilung oder auf der Intensivstation arbeiten möchten. Wählen Sie beispielsweise die
Intensivstation, erfahren Sie andere im Haus befindliche
Funktionsabteilungen in Form eines Schnuppertages.

Im stationären Bereich werden Sie von Mentoren und Praxisanleitern
ausgebildet.
Bei den Mentoren und Praxisanleitern handelt es sich um examinierte Krankenschwestern /
Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpflegern mit
dementsprechender Weiterbildung.
4.4 Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung beträgt zur Zeit circa 728,- € brutto pro Monat im ersten, circa
786,- € im zweiten und circa 880,- € im dritten Ausbildungsjahr. In jedem Ausbildungsjahr stehen Ihnen 26 Tage Urlaub zu, die wir in der Regel auf zwei mal 13 Tage aufteilen.
Die Probezeit beträgt sechs Monate.
4.5 Zugangsvorraussetzungen und Bewerbungsunterlagen
Gesetzliche Zugangsvoraussetzungen:
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Realschulabschluss oder ein anderer gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
oder
- Hauptschulabschluss oder
- ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene,
mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegehelfer/-in" oder
"Krankenpflegehelfer/-in" nachgewiesen werden kann.
Das gehört zur Ihrer Bewerbung:
- Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Lichtbild
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- ggf. sonstige Tätigkeits- und Ausbildungsnachweise
Bewerbungsunterlagen können jederzeit zugesandt werden.
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5. "Ausbildungsträger" DRK-Schwesternschaft "Bonn" e.V.
Der Träger des Eduardus-Krankenhauses ist die Josefs-Gesellschaft. Diese hat mit der DRK-Schwesternschaft "Bonn" e.V. einen
Gestellungsvertrag abgeschlossen. Das bedeutet, alle Mitarbeiter im Pflegebereich - einschließlich der
Schüler und Schülerinnen - sind als Mitglieder bzw.
Angestellte der DRK-Schwesternschaft "Bonn" e.V. in der Eduardus-Krankenhaus
gGmbH tätig. Somit besteht kein direktes arbeits- oder dienstvertragliches Verhältnis zwischen Ihnen als
Schüler/in und der Eduardus-Krankenhaus gGmbH.
Der Ausbildungsvertrag wird zwischen der DRK-Schwestern-
schaft "Bonn" e.V. und Ihnen abgeschlossen. Aus diesem Grund erfolgt nach dem Vorstellungsgespräch der weitere Schriftverkehr über die Schwesternschaft. Sigrid Hennemann ist in der Schwesternschaft für die Auszubildenden in der
Gesundheits- und Krankenpflege zuständig und damit Ihre Ansprechpartnerin. Sie erreichen Frau Hennemann unter der Telefonnummer: 0228 / 26 90 121.
Zwei bis drei Wochen nach dem Vorstellungsgespräch erhalten Sie ein Schreiben aus der Schwesternschaft mit der endgültigen Entscheidung, ob Sie als
Schüler/in an der Eduardus-Krankenhaus gGmbH berücksichtigt werden konnten.
Innerhalb Deutschlands gibt es insgesamt 34 DRK-Schwesternschaften.
Diese Schwesternschaften betreiben eigene Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen und Schulen. Außerdem schließen sie Verträge (sogenannte Gestellungsverträge) mit anderen Pflegeeinrichtungen ab (wie z.B. mit
der Eduardus-Krankenhaus gGmbH), in denen ihre Mitglieder dann tätig sind oder (wie Sie) ausgebildet werden.
Weitere Informationen zur DRK-Schwesternschaft "Bonn" e.V. finden Sie im Internet unter:
www.schwesternschaft-bonn.drk.de.
5.1 Vorteile der Mitgliedschaft in einer DRK-Schwesternschaft
Die Zugehörigkeit zu einer DRK-Schwesternschaft birgt eine Reihe von Vorteilen, die bei der heutigen Arbeitsmarktsituation nicht unberücksichtigt bleiben sollten:
- größere Chancen, nach der Ausbildung eine Beschäftigungsmöglichkeit zu erhalten, da zum Beispiel die DRK-Schwesternschaft "Bonn" e.V. mit
zahlreichen Einrichtungen (Krankenhäuser und Alteneinrichtungen) im Raum Köln / Bonn Gestellungsverträge abgeschlossen hat und Träger zweier eigener Altenpflegeeinrichtungen ist,
- unbürokratische Wechsel der Arbeitsstelle innerhalb von Deutschland bei Umzug in eine andere Stadt, in welcher ebenfalls eine DRK-Schwesternschaft vertreten ist (dies ist zur Zeit in 34 Städten der Fall),
- Möglichkeit zu Auslandseinsätzen über das DRK und die
- Förderung von Fort- und Weiterbildungen (zum Beispiel finanzielle Unterstützung) im Rahmen der persönlichen Karriereplanung.
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6. Szenen aus dem praktischen Unterricht
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