1. Ziele der Gesundheits- und Krankenpflegeschule

Die Grundlage für die Ausbildung bildet das Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003. Im Abschnitt II „Ausbildung” dieses Gesetzes ist das Ausbildungsziel als ein für uns bindender und anzustrebender Soll-Zustand beschrieben. „Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege soll Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln.” wird im Krankenpflegegesetz als Ausbildungsziel genannt. Gemäß dieser gesetzlichen Vorgabe ist unser oberstes Ziel, Sie als Schüler zu befähigen, die Patienten unter Berücksichtigung der neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse professionell und individuell zu pflegen. Dabei messen wir im Sinne dieser Qualifikation dem theoretischen Unterricht einen hohen Stellenwert zu. Er bildet für uns die Basis für Ihre praktische Ausbildung am Krankenbett. Uns ist es ein großes Anliegen, Sie zu fachlich qualifizierten, selbstbewussten, kritischen und eigenverantwortlich handelnden Krankenpflegekräften auszubilden. Es ist unser Ziel, Ihnen eine Ausbildung zu ermöglichen, in welcher Sie individuell gefördert und begleitet werden. Als Schüler unserer Schule sollen Sie an Ihrer Ausbildung Freude haben und in ihrer Berufsmotivation Unterstützung finden.

„In der Ausbildung werden berufliche Weichen für die Zukunft gestellt!” Diesem Motto fühlt sich unsere Schule verpflichtet.


2. Ausbildung im Herzen von Köln

2.1 Schule und Unterrichtsräume
Unsere Schule befindet sich in attraktiver, zentrumsnaher Lage, direkt am Rhein mit hohem Kultur- und Freizeitwert sowie optimaler Verkehrsanbindung (Autobahn, DB-Bahnhof, S- und U-Bahn). Ihre Dienstkleidung wird vom Haus gestellt und kostenfrei gereinigt. In der Cafeteria unseres Krankenhauses haben Sie an allen Tagen Gelegenheit kostengünstig essen zu gehen. Unsere Unterrichtsräume sind mit allen modernen Medien ausgestattet, mit deren Hilfe das Lernen für Sie anschaulich gestaltet und dadurch erleichtert werden kann. Für das Erlernen konkreter Pflegemaßnahmen nutzen wir unsere mit Krankenpflegebetten ausgestatteten Übungsräume. Darüber hinaus bieten wir die Nutzung unseres Internetanschlusses an, um Ihnen mit Hilfe dieses modernen Informations- und Kommunikationssystems die Beschaffung aktuellster Informationen zu ermöglichen.


2.2 Gestaltung der theoretischen Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 2.300 theoretische Unterrichtsstunden. Dies wird im Krankenpflegegesetz geregelt.

2.2.1 Fachübergreifender Unterricht

Die theoretische Ausbildung ist sehr anspruchsvoll und umfasst folgende Lernbereiche:

  • Pflegerische Kernaufgaben
  • Ausbildungs- und Berufssituationen von Pflegenden
  • Zielgruppen, Institutionen und Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit
  • Gesundheits- und Krankenpflege bei bestimmten Patientengruppen


Lernbereich I „Pflegerische Kernaufgaben”:
Wie der Begriff bereits andeutet, dient dieser Lernbereich schwerpunktmäßig der umfassenden Qualifizierung für die Aufgaben, von denen angenommen wird, dass sie gegenwärtig und zukünftig den Kern pflegeberuflichen Handelns ausmachen, und zwar: aktivierend und/oder kompensierend pflegen; bei der medizinischen Diagnostik und Therapie assistieren und in Notfällen handeln; Gespräche führen, beraten und anleiten; organisieren, planen und dokumentieren; Menschen in besonderen Lebenssituationen oder mit spezifischen Belastungen betreuen.Lernbereich II „Ausbildungs- und Berufssituation von Pflegenden”: Im Mittelpunkt dieses Lernbereichs steht die berufliche und persönliche Situation der Schülerinnen und Schüler. Hierbei geht es zum Einen um ihre Rolle als Lernende bzw. Auszubildende, also um Themen die vom sozialen Lernen über die Einführung in die praktische Ausbildung bis hin zur persönlichen Gesunderhaltung reichen. Zum Zweiten geht es um die Rolle der Schülerinnen und Schüler als Angehörige der Pflegeberufe, die anhand von Themen wie beispielsweise „Grundfragen und Modelle beruflichen Pflegens”, „Ethische Herausforderungen an Pflegende”, „Pflege als Wissenschaft” beleuchtet wird. Zum Dritten sollen ausgewählte Themen dazu beitragen, die Situation der Schülerinnen und Schüler als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in das Blickfeld zu nehmen. Viertens gibt es einen Teilbereich, in dem die Situation der Schülerinnen und Schüler als Betroffene schwieriger sozialer Situationen ausdrücklich thematisiert wird, z.B. im Blick auf „Macht und Hierarchie”, „Helfen und Hilflos-Sein”, „Angst und Wut”, „Ekel und Scham”.


Lernbereich III „Zielgruppen, Institutionen und Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit”: Der Schwerpunkt des Teilbereichs „Zielgruppen pflegerischer Arbeit” liegt in der Auseinandersetzung mit der psychischen, sozialen, kulturellen sowie gesellschaftlichen und ökonomischen Situation junger und alter, kranker und behinderter Menschen. Bei den „Institutionen und Rahmenbedingungen pflegerischer Arbei” steht die Bearbeitung struktureller und politischer Fragen nicht nur in Bezug auf das Gesundheits- und Sozialsystem, sondern auch bezogen auf das staatliche und ökologische Umfeld im Vordergrund.

Lernbereich IV „Gesundheits- und Krankenpflege bei bestimmten Patientengruppen”:
Dieser Lernbereich dient im wesentlichen dazu, am Beispiel ausgewählter Patientengruppen die im Lernbereich I vermittelten Qualifikationen zu vertiefen und zu erweitern. Das heißt, die pflegerischen Kernaufgaben werden hier aus einem neuen Blickwinkel nochmals beleuchtet und um gesundheits- und kranken- bzw. gesundheits- und kinderkrankenpflegespezifische Besonderheiten ergänzt.

2.2.2 Zeitliche Gestaltung des theoretischen Unterrichts

Das erste Ausbildungsjahr beginnt mit einem mehrwöchigen Einführungsblock. Im Anschluss daran findet Ihr erster Einsatz auf Station statt. Im weiteren Verlauf haben Sie über das erste Ausbildungsjahr verteilt Studienwochen, so dass ein kontinuierlicher Kontakt zur Schule bleibt und ihr theoretisches Wissen ständig erweitert wird. Nach jeweils einer Blockphase haben Sie auf der Station die Möglichkeit, Ihr neu erlerntes Wissen in die Praxis umzusetzen. 

Im zweiten (= Mittelkurs) und dritten (= Oberkurs) Ausbildungsjahr wird diese Ausbildungsstruktur beibehalten. Zusätzlich haben die Schüler an zwei Tagen in der Woche Unterricht.

2.2.3 Überprüfung Ihrer Lernerfolge

Unser Anliegen ist es, Sie zu fachkompetenten und qualifizierten Gesundheits- und Krankenpflegekräften auszubilden. Aus diesem Grund, aber auch im Hinblick auf das staatliche Examen, führen wir innerhalb der drei Jahre Ausbildungszeit in regelmäßigen Abständen Lernerfolgskontrollen in Form von Klausuren und mündlichen Prüfungen durch. Uns ist es wichtig, Ihnen ausreichend Gelegenheit zu geben, Ihren eigenen Leistungsstand zu überprüfen und Sie optimal auf die Anforderungen des staatlichen Examens vorzubereiten.

2.2.4 Das staatliche Examen

Das staatliche Examen besteht aus drei Prüfungsteilen:

  • Schriftliche Prüfung: über 3 Tage
  • Praktische Prüfung: Es müssen zwei Patienten von Ihnen über sechs Stunden hinweg versorgt werden. Während der Prüfungszeit werden Sie von einer Unterrichtskraft und einer examinierten Gesundheits- und Krankenpflegekraft beobachtet.
  • Mündliche Prüfung



2.3 Gestaltung der praktischen Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2.500 Stunden.

Die Arbeitszeiten gestalten sich wie folgt: Frühdienst von 6.00 Uhr bis 13.45 Uhr, Spätdienst von 12.45 Uhr bis 20.30 Uhr. Innerhalb von 14 Tagen haben Sie ein Wochenende plus einen zusätzlichen Tag frei. Während der drei Jahre Ausbildung lernen Sie innerhalb von sechs Nächten die Tätigkeiten während eines Nachtdienstes kennen.

Um Ihnen ein breitgefächertes Spektrum der möglichen Arbeitsfelder einer Krankenpflegekraft anbieten zu können, werden Sie unter anderem in folgenden Bereichen unseres Hauses ausgebildet:

  • Innere Medizin
  • allgemeine Chirurgie
    (insbes. Bauch- und Gefäßchirurgie)
  • Orthopädie
  • Unfallchirurgie
  • Rheumatologie
  • Augenheilkunde
  • Pädiatrie (Kinderheilkunde)
  • Ambulantes Operieren
  • Ambulante Rehabilitation
  • Interdisziplinäre Ambulanz


Spezielle Einsätze wie z.B. in der Gynäkologie und der Psychiatrie finden in benachbarten Kliniken statt, die Sie problemlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.

Für das Arbeitsfeld „Häusliche Krankenpflege” arbeiten wir mit zahlreichen „Sozialstationen” oder „ambulanten Pflegediensten” zusammen, welche Sie in der pflegerischen Versorgung von Menschen in ihrem häuslichen Umfeld einführen und anleiten. Als zusätzliches Ausbildungsangebot bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Einsatz in einer Funktionsabteilung zu erleben. Dazu können Sie auswählen, ob Sie in der Operationsabteilung oder auf der Intensivstation arbeiten möchten.

Im stationären Bereich werden Sie von Mentoren und Praxisanleitern ausgebildet. Bei den Mentoren und Praxisanleitern handelt es sich um examinierte Krankenschwestern/Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpflegern mit dementsprechender Weiterbildung.


2.4 Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung beträgt zur Zeit ca. 728,- € brutto pro Monat im ersten, ca. 786,- € im zweiten und ca. 880,- € im dritten Ausbildungsjahr. In jedem Ausbildungsjahr stehen Ihnen 26 Tage Urlaub zu, die wir in der Regel auf zwei mal 13 Tage aufteilen. Die Probezeit beträgt sechs Monate.


2.5 Zugangsvorraussetzungen und Bewerbungsunterlagen

Gesetzliche Zugangsvoraussetzungen:

  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • Realschulabschluss oder ein anderer gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder
  • Hauptschulabschluss oder
  • ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpflegehelfer/-in” oder „Krankenpflegehelfer/-in” nachgewiesen werden kann


Das gehört zur Ihrer Bewerbung:

  • Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • ggf. sonstige Tätigkeits- und Ausbildungsnachweise


Bewerbungsunterlagen können gerne jederzeit zugesandt werden.


3. Ausbildungsträger DRK-Schwesternschaft "Bonn" e.V.

Der Träger des Eduardus-Krankenhauses ist die Josefs-Gesellschaft in Köln. Diese hat mit der DRK-Schwesternschaft „Bonn” e.V. einen Gestellungsvertrag abgeschlossen. Das bedeutet, alle Mitarbeiter im Pflegebereich - einschließlich der Schüler und Schülerinnen - sind als Mitglieder bzw. Angestellte der DRK-Schwesternschaft „Bonn” e.V. in der Eduardus-Krankenhaus gGmbH tätig. Somit besteht kein direktes arbeits- oder dienstvertragliches Verhältnis zwischen Ihnen als Schüler/in und der Eduardus-Krankenhaus gGmbH. Der Ausbildungsvertrag wird zwischen der DRK-Schwesternschaft „Bonn” e.V. und Ihnen abgeschlossen. Aus diesem Grund erfolgt nach dem Vorstellungsgespräch der weitere Schriftverkehr über die Schwesternschaft. Frau Evi Mergelsberg ist in der Schwesternschaft für die Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflege zuständig und damit Ihre Ansprechpartnerin. Sie erreichen Frau Mergelsberg unter der Telefonnummer: 0228/2690124.
Zwei bis drei Wochen nach dem Vorstellungsgespräch erhalten Sie ein Schreiben aus der Schwesternschaft mit der endgültigen Entscheidung, ob Sie als Schüler/in in der Eduardus-Krankenhaus gGmbH berücksichtigt werden konnten.

Innerhalb Deutschlands gibt es insgesamt 34 DRK-Schwesternschaften. Diese Schwesternschaften betreiben eigene Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen und Schulen. Außerdem schließen sie Verträge (sogenannte Gestellungsverträge) mit anderen Pflegeeinrichtungen ab (wie z.B. auch mit der Eduardus-Krankenhaus gGmbH), in denen ihre Mitglieder dann tätig sind oder (wie Sie) ausgebildet werden.

Weitere Informationen zur DRK-Schwesternschaft „Bonn” e.V. finden Sie im Internet unter www.schwesternschaft-bonn.drk.de.


Vorteile der Mitgliedschaft in einer DRK-Schwesternschaft
Die Zugehörigkeit zu einer DRK-Schwesternschaft birgt eine Reihe von Vorteilen, die bei der heutigen Arbeitsmarktsituation nicht unberücksichtigt bleiben sollten:

  • größere Chancen, nach der Ausbildung eine Beschäftigungsmöglichkeit zu erhalten, da z.B. die DRK-Schwesternschaft „Bonn” e.V. mit zahlreichen Einrichtungen (Krankenhäuser und Alteneinrichtungen) im Raum Köln/Bonn Gestellungsverträge abgeschlossen hat und Träger zweier eigener Altenpflegeeinrichtungen ist
  • unbürokratische Wechsel der Arbeitsstelle innerhalb von Deutschland bei Umzug in eine andere Stadt, in welcher ebenfalls eine DRK-Schwesternschaft vertreten ist (dies ist zur Zeit in 34 Städten der Fall)
  • Möglichkeit zu Auslandseinsätzen über das DRK
  • Förderung von Fort- und Weiterbildungen (z.B. finanzielle Unterstützung) im Rahmen der persönlichen Karriereplanung.