Anschlussheilbehandlung für Patienten des Eduardus-Krankenhauses
Liegt eine ärztliche Indikation für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) vor, ist es sinnvoll, diese Maßnahme sofort im Anschluss Ihres Krankenhausaufenthaltes in Anspruch zu nehmen. Zwischen dem Ende des Krankenhausaufenthaltes und dem Beginn der AHB sollen nicht mehr als 14 Tage vergehen.
Ziel der AHB ist eine Wiederherstellung des Patienten für die Belastung des Alltags- und Berufslebens. Es gilt vor allem, verloren gegangene Funktionen wieder zu erlangen oder bestmöglich zu kompensieren. Mit dieser Zielsetzung kann die AHB auch der Vermeidung und Minderung der Pflegebedürftigkeit dienen.
Die AHB kann stationär oder ambulant durchgeführt werden. Die stationäre AHB dauert in der Regel drei Wochen. Kostenträger sind die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen.
Um einen reibungslosen Übergang vom Krankenhausaufenthalt in die ausgewählte Rehabilitationseinrichtung gewährleisten und den Antrag zeitgerecht fertig stellen zu können, sollten Sie die einzelnen Schritte des Patientenleitfadens beachten.
Krankenversicherungen haben die Möglichkeit die Auswahl an Reha-Einrichtungen einzugrenzen. Hier führen wir Ihnen einige Krankenversicherungen mit den zur Wahl stehenden Reha-Einrichtungen auf. Sollte Ihre Krankenversicherung nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Kostenträger um mögliche Reha-Einrichtungen abzustimmen.
Unterschiede zwischen einer Anschlussheilbehandlung (AHB) und einer anschließenden Gesundheitsmaßnahme (AGM).




